Technische Effektivität und gesetzlich verpflichtender Umweltschutz muss sich ergänzen. Bei Heizungsmodernisierungen sind auch in Altbauten gesetzlich festgelegte Pflichten einzuhalten. Seit Januar 2010 müssen 10 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt werden. Wird Ihre Heizungsanlage erneuert, z. B. durch einen neuen Kessel oder andere zentrale Komponenten, so ist der Nachweis zur Nutzung erneuerbarer Energien zwingend vorgegeben.

Als erneuerbare bzw. regenerative Energien erkennt das Wärmegesetz:
Solare Strahlungsenergie, Biomasse, Geothermie, Umweltwärme. Bei traditioneller Wärmeerzeugung mit Öl oder Gas empfiehlt sich eine ergänzende Warmwasserbereitung durch Solarzellenfelder auf den Dachflächen.